Der Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg ist nun vollzählig

Im vergangenen Jahr konnten bei der Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats nicht alle neun Positionen besetzt werden, weil sich nicht ausreichend interessierte Mitglieder zur Wahl gestellt hatten. Damit war die Arbeitsfähigkeit der seinerzeit gewählten Mitglieder stark eingeschränkt. Daher wurde von der Gemeindevertretung durch eine Satzungsänderung der Weg dafür frei gemacht, im Oktober diesen Jahres zusätzliche Mitglieder durch eine Nachwahl zu bestimmen.
Unter den Augen der anwesenden Gemeindevertreterinnen Anett Schwab und Charlotte Nebendahl sowie zahlreichen interessierten Jugendlichen konnten nun bei der Auszählung durch Schönbergs Bürgermeister Peter A. Kokocinski die Stimmen für die 4 neuen Mitglieder im Kinder- und Jugendhaus ausgezählt werden. Bürgermeister Peter A. Kokocinski rief im Vorfeld der Nachwahl dazu auf, von der eigenen Stimme Gebrauch zu machen. „Die Beteiligung an der Wahl sei ein wichtiger Ausdruck demokratischer Teilhabe. Wer wählen gehe, stärke die Kandidierenden und bestärke sie in ihrer Rolle als Sprachrohr der vielen jungen Bürgerinnen und Bürger“, so Kokocinski. Stimmberechtigt waren alle 10 bis 20jährigen mit Wohnsitz im Gemeindegebiet. Man konnte bis zu 4 Stimmen abgeben, um seine Wunschkandidatinnen und -kandidaten zu unterstützen.

Nachgewählt wurden Hannes Höch, 15jähriger Schüler der Gemeinschaftsschule Probstei, Hauke Holm, 16jähriger Schüler des BBZ Plön, Anton Xaver Peters, 16jähriger Schüler der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf sowie Inga Schwab, 16jährige Schülerin des Gymnasiums Wellingdorf. Diese vier Jugendlichen hatten sich dazu entschlossen, ihre Gemeinde und vor allem die jungen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Umsetzung ihrer Ideen und Wünsche zu unterstützen. Als neue gewählte Mitglieder des Beirats haben sie in kurzen Stellungnahmen an dem Abend deutlich gemacht, dass sie sich sehr darauf freuen, ihr Mandat mit Leben zu füllen.

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in allen rechtlichen Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe festgeschrieben. Gemäß § 47f der Gemeindeordnung ist die Beteiligung auch in allen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein festgeschrieben. Ausdrücklich würdigt der Bürgermeister das Engagement der aktuellen Mitglieder sowie aller, die sich künftig einbringen möchten: „Junge Menschen erfahren so Selbstwirksamkeit, indem sie für ihre eigenen Themen eintreten. Partizipation erzeugt bürgerschaftlichen Kompetenzgewinn ist aber auch für die Gemeinde ein großer Gewinn, denn Kinder- und Jugendliche sind die besten Experten für alle Themen die Kinder und Jugendliche betreffen“.





