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Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Willensbildungsorgan der Gemeinde.
Seit der Kommunalwahl im Jahre 2023 besteht die Schönberger Gemeindevertretung aus 24 Mitgliedern.

Sie trifft die Entscheidung über alle wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Ihr obliegen vor allem folgende Aufgaben:

  • Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die Verwaltung
  • Satzungsrecht (inkl. Haushaltssatzung und Bebauungspläne)
  • Flächennutzungspläne
  • Gebietsänderungen
  • Grundsätzliche Personalangelegenheiten
  • Beteiligung an Zweckverbänden
  • bedeutsame vermögensrechtliche Entscheidungen

Die Gemeindevertretung stellt das oberste Organ des Gemeinde Schönberg dar. Sie wählt die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder für die nachfolgenden ständigen Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Wirtschafts- und Tourismusausschuss
  • Bau- und Verkehrsausschuss
  • Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss
  • Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss

Den Vorsitz der Gemeindevertretung hat der Bürgervorsteher bzw. die Bürgervorsteherin der Gemeinde Schönberg. Er wird aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt.

Die Aufgaben der Gemeindevertretung, der ständigen Ausschüsse und des hauptamtlichen Bürgermeisters ergeben sich aus der Hauptsatzung der Gemeinde Schönberg.
Die derzeitige Zusammensetzung aller Gremien erfahren Sie im Bürgerinfoportal des Amtes Probstei. Hier finden Sie auch die namentliche Auflistung aller Mitglieder der Gemeindevertretung sowie aller Satzungen der Gemeinde Schönberg.

Zudem kann die Gemeindevertretung zur fachlichen Beratung der Ausschüsse oder der Gemeindevertretung sogenannte Beiräte errichten. Hierbei wird zwischen Sachbeiräten und sonstigen Beiräten unterschieden. Dabei stellt der Umweltbeirat einen Sachbeirat dar; der Seniorenbeirat und der Kinder- und Jugendbeirat hingegen gehört zu den sonstigen Beiräten. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten werden jeweils in einer eigenen Satzung geregelt.

Überörtliche Organe

Die Gemeinde Schönberg wird zudem in folgenden überörtlichen Gremien vertreten:

  • Amtsausschuss des Amtes Probstei
  • Schulverbandsvertretung des Schulverbandes Probstei
  • Hauptausschuss des Schulverbandes Probstei

Die entsprechenden Satzungen zu den Organen finden Sie im Downloadbereich auf der Seite der Amtsverwaltung Probstei.

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